„Es ist ein Gesetz im Leben: Wenn sich eine Tür vor uns schließt, öffnet sich eine andere. Die Tragik jedoch ist, dass man meist nach der geschlossenen Tür blickt und die geöffnete nicht beachtet.“
Andre Gidé, franz. Schriftsteller (1869-1951).
KJP-Psychotherapie
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut behandle und diagnostiziere ich psychische Störungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Vorher begonnene Therapien können auch nach dem 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.
Verhaltenstherapie: Was bedeutet das?
Bei der Verhaltenstherapie handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für psychotherapeutische Methoden, die psychische Störungen auf Grundlage psychologischer Theorien erklären. Es handelt sich also um eine Interventionsmethode, die empirisch-wissenschaftlich begründet ist. Die Verhaltenstherapie basiert darauf, dass jedes Verhalten (auch Fehlverhalten) erlernte Anteile enthält. Das Fehlverhalten wird also nach den gleichen Gesetzmäßigkeiten erlernt wie jedes andere Verhalten auch. Daher ist das Fehlverhalten durch Lernvorgänge auch wieder veränderbar.
Einfach ausgedrückt bedeutet dies in der Praxis: In der Therapie werden mit dem Patienten zusammen die Ursachen der Probleme ermittelt woraufhin er mit Unterstützung des Therapeuten Methoden erlernt, diese Probleme zu überwinden.
Alle Gesetzlichen Krankenkassen.
Private Krankenkassen und Selbstzahler sowie Beihilfe auf Anfrage.
Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden von allen Gesetzlichen Krankenkassen übernommen (z.B. AOK, DAK, TK).
Meine Praxis unterliegt einem Versorgungsauftrag. Dies bedeutet, ich behandle vorrangig Gesetzlich Versicherte und habe nur eingeschränkte Kapazitäten für Privatversicherte und Selbstzahler.
Bei Fragen rufen Sie mich jedoch gerne zu den Sprechzeiten an.